I Präambel
Unsere Schulordnung dient dazu, einen reibungslosen Schulbetrieb zu ermöglichen und die körperliche und seelische Unversehrtheit des Einzelnen zu gewährleisten.
Dabei liegt es in unserer Verantwortung, im Schulalltag dem anderen mit Respekt zu begegnen, ihn mit seinem Handeln wahrzunehmen und ggf. zu helfen und Fehlverhalten anzusprechen.
II Der Unterrichts- und Pausenbetrieb
- Bis zum ersten Klingeln um 7.35 Uhr -bei späterem Unterrichtsbeginn bis zum Pausenklingeln- warten die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof, in der Eingangshalle des Gebäudes oder in den Aufenthaltsräumen der Sekundarstufe I und II, anschließend betreten sie ihre Klassenräume. Die Flure und das Treppenhaus sind während des Unterrichtsbetriebes freizuhalten.
- Bei jedem Vorklingeln begeben sich alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume, letztere bereiten sich auf den Unterricht vor, indem sie Unterrichtsmaterialien herausnehmen und auf ihren Plätzen sitzen. Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem zweiten Klingeln.
- Alle Fachräume sowie die Sporthalle werden nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten. Die in diesen Fachräumen benötigten Unterrichtsmaterialien werden bereits vor der Pause mitgenommen und können ggf. in der Garderobe abgelegt werden.
- Ist eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft, so meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Geschäftszimmer. Die Klasse verhält sich derweil ruhig.
- In den großen Pausen halten sich die Klassen 5-9 ausschließlich auf dem Hof oder in der Pausenhalle im Erdgeschoss, der Caféteria oder dem Aufenthaltsraum der Sekundarstufe I auf.
- Die Nutzung der elektronischen Geräte an den Galneoboards ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.
- In Krankheitsfällen wird eine Mitschülerin oder ein Mitschüler informiert, die oder der wiederum die Lehrkräfte benachrichtigt. Bei längerfristigem Fehlen wird ab dem dritten Tag das Sekretariat oder die Klassenlehrkraft informiert. Schriftliche Entschuldigungen sind innerhalb einer Woche nach Wiederaufnahme des Unterrichts der Klassenlehrkraft oder der Vertretung vorzulegen, sonst gelten Fehlstunden als unentschuldigt.
- Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des Tages erkranken, melden sich bei der Lehrkraft und im Sekretariat. Oberstufenschülerinnen und -schüler melden sich zudem schriftlich bei der Klassenlehrkraft ab (Formular liegt im Sekretariat aus).
- In dringenden Ausnahmefällen können auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden. Zuständig für die Entscheidung ist die Klassenlehrkraft bei Beurlaubung bis zu drei Unterrichtstagen sowie der Schulleiter bei Beurlaubung bei mehr als drei Tagen und Tagen, die an Ferien angrenzen.
- Der Gebrauch von Smart Devices und Handys ist nur eingeschränkt erlaubt. Während des gesamten Schulbetriebs sind die Geräte ausgeschaltet und dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte eingeschaltet und genutzt werden. Für Oberstufenschülerinnen und -schüler gilt eine Sonderregelung: Außerhalb der Unterrichtsstunden dürfen sie ausschließlich in den Klassenräumen des Oberstufentrakts im 2. OG und im Oberstufenaufenthaltsraum ihre Smartphones nutzen.
III Regelungen zur Ordnung und Sauberkeit
- Für die Sauberkeit in den Räumen, den Fluren, den Toiletten und auf dem Hof sorgen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gemeinsam und benutzen die bereitgestellten Abfallbehälter. Generell ist gedankenlosen Verunreinigungen zu begegnen.
- Verursacht eine Schülerin oder ein Schüler Schäden oder stellt sie oder er Schäden fest, werden diese der Klassenlehrkraft oder den Hausmeistern gemeldet. Verschmutzte oder beschädigte Bücher der Lehrbücherei müssen ersetzt werden.
- Im wöchentlichen Wechsel übernimmt eine Klasse den Hofdienst und ist für die Säuberung des Schulhofes verantwortlich. Ebenfalls im wöchentlichen Wechsel übernimmt eine Klasse den Caféteriadienst, der vor Unterrichtsbeginn die Stühle in der Cafeteria von den Tischen stellt und im Laufe des Tages für die Säuberung der Caféteria zuständig ist.
- In den Pausen bleiben zwei Schülerinnen und Schüler als Ordnungsdienst in den Räumen und sorgen für eine ausreichende Lüftung und das Säubern der Whiteboards sowie der Klassenräume. Grober Schmutz wird mit dem Besen entfernt.
- Nach der letzten Stunde im Klassen- oder Fachraum werden alle Stühle vorsichtig auf die Tische gestellt und alle Fenster geschlossen.
- Der Fahrstuhl ist nur im Falle einer Gehbehinderung oder mit Erlaubnis der Lehrkraft zu nutzen.
- Die Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern –nicht vor der Bücherei-abzustellen und abzuschließen, für gestohlene Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung.
- Besondere Wertgegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden, bei Beschädigung und Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Fundsachen werden bei den Hausmeistern abgegeben.
IV Allgemeine Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme
- Der Feueralarm wird durch ein Signal und eine Durchsage angezeigt: Die Klassen verlassen geordnet und ohne Materialien die Räume und folgen den Anweisungen der Lehrkräfte und den Rettungsplänen. Die Fenster und Türen werden geschlossen.
- Generell ist das Toben und Spielen mit Bällen im Gebäude sowie das Werfen von Schneebällen untersagt.
- Das mutwillige Zerstören und Entwenden schulischen Eigentums ist untersagt und wird ggf. zur Anzeige gebracht.
- Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte besteht eine gesetzliche Unfallversicherung während des Schulbetriebes und auf dem Schulweg.
- Innerhalb des Schulgeländes besteht vorbehaltlich der Regelungen durch die Schulkonferenz generell ein Alkohol- und Rauchverbot von Zigaretten u.ä. und E-Zigaretten.
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz §10, das ein Verbot von Zigaretten- und Haschischkonsum für Jugendliche unter 18 Jahren beinhaltet, werden ggf. zur Anzeige gebracht. Wird ein Drogenmissbrauch einer Schülerin oder eines Schülers während des Unterrichts erkannt, wird die oder der Betreffende unverzüglich vom Unterricht ausgeschlossen.
- Während des Unterrichts sind Kopfbedeckungen, deren Tragen nicht religiös motiviert ist, abzunehmen.
- Im Sinne des Datenschutzes dürfen keine personengebundenen Daten sowie Bild- oder Tonaufnahmen gemacht bzw. medial verbreitet werden, sofern nicht die Genehmigung der Betroffenen vorliegt.
Bei Verstoß gegen die Schulordnung behält sich die Schulleitung Ordnungsmaßnahmen nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz §25 vor.