Schulleiterbrief zu den Herbstferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,

kurz vor Beginn der Herbstferien habe ich ein paar wichtige Informationen, die ich auf diesem Weg weitergeben möchte.

  1. Bewegliche Ferientage

    Die Schulkonferenz hat die drei Beweglichen Ferientage im Schuljahr 2020/21 für Montag, den 1. Februar 2021 (Halbjahreswechsel) sowie für Donnerstag, den 11. März und Freitag, den 12. März 2021 festgelegt.

    Die Schulentwicklungstage sollen je nach Verfügbarkeit der Referent*innen des angefragten Fortbildungsinstituts im November/Dezember 2020 und im März 2021 terminiert werden. An diesen Tagen ist eine Betreuung durch den Offenen Ganztag für angemeldete Schüler*innen gewährleistet.

  2. Letzter Schultag vor den Herbstferien

    Der traditionelle Lauftag darf wegen der Corona-Pandemie leider nicht stattfinden, deshalb ist der letzte Schultag wie vor den anderen Ferien auch ein Kurzstundentag. Der Unterricht findet in drei 60-Minuten-Blöcken statt unterbrochen von zwei 20-minutigen Pausen. Der Unterricht endet somit um 11:25 Uhr. Die Schulbusse fahren wie sonst auch um 12:25 Uhr und um 13:10 Uhr. Es gibt Mittagessen und eine Betreuung durch den Offenen Ganztag bis 16:00 Uhr.

    Ich bitte alle Schüler*innen mitzuhelfen, die Unterrichtsräume aufzuräumen, die Tafeln zu reinigen, alle Lappen und Tücher zum Waschen ins Sekretariat zu bringen, die Fächer auszuräumen und die Stühle hochzustellen, damit die Unterrichtsräume in den Ferien gründlich gereinigt werden können.

  3. Reisewarnungen
  4. Im Hinblick auf die beginnenden Herbstferien ist zu bedenken, dass bei geplanten Urlaubsreisen die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten sind.

    Informationen für Einreisende aus dem In- und Ausland nach Schleswig-Holstein finden Sie hier.

    Wichtig: Einreisende aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden und dürfen die Schule nicht betreten, bevor die Quarantänezeit endet oder zwei negative Testergebnisse vorliegen.
    Reisen Schüler*innen an ein Urlaubsziel, das bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet deklariert ist und können infolgedessen nach Rückkehr aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen die Schule nicht aufsuchen, so fehlen sie unentschuldigt. Eine Beurlaubung ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Informationen über das Infektionsgeschehen und mögliche Risikogebiete finden Sie zum Beispiel auch auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts und über die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

  5. Maskenpflicht nach den Herbstferien

    Den aktuellen Presseinformationen können Sie entnehmen, dass nach den Herbstferien für die Schulen eine 14-tägige Maskenpflicht gelten wird. Wir bitten alle Schüler*innen darum, auch nach den Ferien wieder mehrere Masken mitzubringen, damit sie gewechselt bzw. ausgetauscht werden können.

Die ersten acht Wochen haben wir am Wolfgang-Borchert-Gymnasium den Schulbetrieb unter den besonderen Coronabedingungen recht gut gemeistert. Das liegt vor allem auch an den besonnen und verantwortungsbewussten Verhalten aller Schüler*innen und Lehrkräfte, die sich an die Corona-Regeln halten, und an der großen Unterstützung durch Sie, liebe Eltern. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken!

Ich wünsche Ihnen und Euch gute, erholsame und gesunde Herbstferien!

Mit freundlichen Grüßen

Veit Poeschel, OStD

Schulleiter

Hinweise für die Ein-und Rückreise nach Schleswig-Holstein


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